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   VG Gießen, 10.10.2003 - 10 E 5130/02   

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https://dejure.org/2003,24493
VG Gießen, 10.10.2003 - 10 E 5130/02 (https://dejure.org/2003,24493)
VG Gießen, Entscheidung vom 10.10.2003 - 10 E 5130/02 (https://dejure.org/2003,24493)
VG Gießen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 10 E 5130/02 (https://dejure.org/2003,24493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86 AuslG, § 102a AuslG
    Keine Einbürgerung bei Verdacht auf PKK-Aktivitäten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Einbürgerung bei Verdacht auf PKK-Aktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Gießen, 10.10.2003 - 10 E 5130/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die in die mündliche Verhandlung eingeführten Unterlagen in Form des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.07.2002 (13 S 1111/01) und des Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2003 Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Danach besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nicht, wenn Ausschlussgründe nach § 86 Nr. 2 oder 3 AuslG n.F. vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01).

  • VG Gießen, 18.10.2004 - 10 E 891/04

    Ausschlussgründe für die Einbürgerung

    Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 10.10.2003 - 10 E 5130/02 - Urteil vom 01.04.2004 - 10 E 5552/03 - Urteil vom 05.04.2004 - 10 E 4911/03 - Urteil vom 03.05.2004 - 10 E 2961/03 - Urteil vom 13.07.2004 - 10 E 773/04 -).

    Ausreichend für die inkriminierten Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind zudem Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urt. v. 10.10.2003 - 10 E 5130/02 -) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).

  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

    Sowohl in der Türkei als auch in der Bundesrepublik Deutschland hat die PKK/ERNK in der Vergangenheit und nunmehr in ihrer Nachfolge der KADEK Bestrebungen verfolgt, die, von Gewaltbereitschaft getragen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren bzw. sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002, 13 S 1111/01; VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02; vgl. hierzu auch den, dem Bevollmächtigten des Klägers aus zahlreichen Asylverfahren bekannten Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2003).

    Ausreichend für Unterstützungshandlungen im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003, 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2000, 13 S 858/98).

  • VG Göttingen, 09.02.2011 - 1 A 184/09

    Tierhaltungsverbot; Tierschutz; Wiedergestattung der Tierhaltung

    Vielmehr muss zusätzlich ein innerer Vorgang im Sinne eines individuellen Lernprozesses stattgefunden haben, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig auszuschließen ist, dass sich der Kläger wiederum tierschutzwidrig verhält (vgl. VG Gießen, Urteil vom 10.10.2003 - 10 E 5130/02 -, juris).
  • VG Gießen, 05.04.2004 - 10 E 4911/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    50 Ausreichend für eine Unterstützungshandlung im Sinne des § 86 Nr. 2 AuslG sind auch Aktivitäten in untergeordneter Position (VG Gießen, Urt. v. 10.10.2003 - 10 E 5130/02) und Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers sind in der Regel nicht erforderlich (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2000 - 13 S 858/98 -).
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